Statuten des Vereins bekult

1. Name und Sitz

Unter dem Namen bekult besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Bern.

2. Vereinszweck

Der Verein bekult ist der Dachverband der im Raum Bern tätigen Kulturveranstalter.
Er setzt sich für die gemeinsamen Interessen der Vereinsmitglieder ein, namentlich im kulturpolitischen Bereich, im Lobbying zur Sicherung der Finanzmittel und generell zur Schaffung der politischen Voraussetzungen für Kultur und Kulturvermittlung, sowie im Marketing und in der Werbung.

3. Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins bekult sind Kulturveranstalter im Raum Bern. Sowohl natürliche wie juristische Personen können Mitglieder werden. Sie müssen ihren Geschäftssitz im Raum Bern haben.
Die Aufnahme von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein erfolgt mit einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres.
Ist ein Mitglied nicht mehr als Kulturveranstalter tätig, erlischt die Mitgliedschaft auf Ende des Kalenderjahres.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen, und nur dann, wenn das Mitglied den Interessen des Vereins zuwider handelt. Bei wiederholter Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags kann der Ausschluss durch den Vorstand erfolgen.
Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

4. Mitgliederbeitrag

Jedes Mitglied schuldet einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Der Mitgliederbeitrag beträgt je nach Umfang der Veranstaltertätigkeit pro Vereinsmitglied 100, 300 oder 500 Franken. Jedes Vereinsmitglied bestimmt seinen Mitgliederbeitrag selber.
Die Mitgliederbeiträge werden in der ersten Jahreshälfte fällig.
Der Verein führt ein Mitgliederverzeichnis mit der Höhe der einzelnen Mitgliederbeiträge.

5. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine weitergehende Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

6. Organisation

Die Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Kontrollstelle


Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich zwischen Januar und April statt. Ort und Datum der Mitgliederversammlung werden den Mitgliedern einen Monat im voraus schriftlich und mit einer vollständigen Traktandenliste mitgeteilt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss der Mitgliederversammlung, auf Beschluss des Vorstands oder auf Ersuchen eines Fünftels der Vereinsmitglieder statt.

Die Mitgliederversammlung wählt oder bestätigt den Vorstand und das Präsidium sowie die Kontrollstelle, genehmigt Jahresrechnung und Budget, und revidiert die Statuten. Die Mitgliederversammlung kann nur über Geschäfte beschliessen, die in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt sind.
Die Beschlüsse der ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung werden mit dem relativen Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Vereinsmitglied verfügt über eine Stimme.
Die Auflösung des Vereins bekult kann nur an einer Mitgliederversammlung und nur mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen erfolgen. Wird der Verein aufgelöst, bestimmt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren und entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ des Vereins. Er besteht aus mindestens sieben Mitgliedern aus den Reihen der Vereinsmitglieder, wobei die Verschiedenartigkeit der kulturellen Tätigkeiten der Veranstalter angemessen vertreten sein soll. Er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erstellt Jahresrechnung und Budget und regelt die Zeichnungsberechtigung. Seine Sitzungen führt er nach Bedarf durch. Der Vorstand beachtet die Ausstandsregelung.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach schriftlicher Einladung mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit relativer Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. Über seine Sitzungen führt der Vorstand ein Beschlussprotokoll.

Die Kontrollstelle besteht aus zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Revisoren, welche die Jahresrechnung des Vereins auf die ordnungsgemässe Führung und seine Richtigkeit überprüfen. Sie berichtet der Mitgliederversammlung schriftlich über die Ergebnisse und stellt Antrag auf Genehmigung oder Nichtgenehmigung.

7. Inkrafttreten

Diese Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Bern, den 15.6.2009
Verein bekult